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  • Restauration Vereinsfahnen

Erfurter Flaggenhaus
Mit uns wird Werbung bunt

Erfurter Flaggenhaus

KONTAKT

ERFURTER FLAGGENHAUS
Große Ackerhofsgasse 4
99084 Erfurt

  • 0361 - 60 190 20
  • 0361 - 60 190 23
  • info@efh-24.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Unsere Angebote und Katalogpreise sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt. Sind zwischen Angebotsabgabe und Bestellung Kostensteigerungen eingetreten, sind wir zu einer Preiskorrektur berechtigt. Abschlüsse von Verträgen sind nur bindend, wenn sie zwischen Erfurter Flaggenhaus und dem Kunden geschlossen sind. Andere Personen sind nicht dazu autorisiert. Die in den Angeboten genannten Preise verstehen sich immer zusätzlich der Verpackungs- und Transportkosten sowie der geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ausnahmen müssen im Angebot schriftlich dokumentiert sein.
  2. Lieferungen erfolgen grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Geschäftspartners. Soweit keine anderen Abmachungen getroffen sind, werden Lieferungen mit Spediteuren unserer Wahl durchgeführt.
  3. Die Bezahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug von Skonto zu erfolgen, es sei denn, es bestehen andere Vereinbarungen. Rechnungslegung bei Neukunden werden generell bis zu 3 Aufträgen in Folge in Vorkasse berechnet bzw. der Rechnungsbetrag ist bei Anlieferung der Ware sofort in bar zu begleichen. Der Käufer ist zu Kürzungen oder Zurückhalten des Kaufpreises nicht berechtigt. Bei Zielüberschreitungen sind wir berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu belasten. Neukunden generell die ersten 3 Aufträge gegen Vorkasse!
  4. Kleinaufträge unter 100,00 € können gegen Nachnahme oder Vorkasse auf Kosten des Bestellers zum Versand gebracht werden. Je nach Art der Kleinwerbemittelbestellung ist es möglich, dass Mindermengenzuschläge anfallen können.
  5. Für eine optimale Umsetzung und Farbabgleichung bitte immer einen Farbproof bei Auftragserteilung bereitstellen, sowie Maß- und Konfektionierungsangaben einzeichnen.
    Wird keine farbverbindliche Vorlage gestellt, drucken wir nach Dateiausfall. Für Abweichungen der Druckfarben wird in diesem Fall keine Haftung
    übernommen.
    Aufgrund der Eigenschaften von textilen Polyesterflaggentüchern (Gewirke) kann je nach Material im Bezug auf Farbdeckung nur ein Farbeindruck
    zwischen 70-85% des Druckes im Gegensatz zu einem Druck auf einem matten Offset-Papier erzielt werden. Die Drucke erscheinen immer
    spiegelbildlich auf der Rückseite.
    Unsere Druckpreise basieren auf der Lieferung druckfertiger Dateien.
    Für Arbeiten an nichtdruckfertigen Dateien berechnen wir den Aufwand nach Rücksprache. Müssen Druckfarben bestimmten Farbtönen (HKS, RAL
    oder Pantone) entsprechen, ist dies bei Auftragserteilung zu definieren.
    Unklarheiten der Gestaltung sowie fehlerhafte Druckdaten verlängern den Auftragsablauf und haben so eine Verzögerung des Liefertermins zur Folge.
    Als solche Umstände zählen auch Änderungen, sowie das Fehlen bzw. liefern von fehlerhaften und nicht drucktechnisch umsetzbaren Daten.
    Vor Druckbeginn wird immer ein Korrekturabzug gestellt. Dieser ist auf Richtigkeit zu prüfen und mit Unterschrift und Stempel bestätigt an uns zurück zu
    faxen bzw. schriftlich per Mail freizugeben. Für überlesene, übersehene und eventuell fehlende Druckdetails übernehmen wir keinerlei Haftung!
    Der Liefertermin ist Versandtermin ab Werk!
    Kann es diesbezüglich zu verspäteten Lieferungen kommen, besteht kein Anspruch auf Schadenersatz, Annahmeverweigerung oder Rücktritt.
  6. Maßtoleranzen, welche sich im Bereich von +/- 8% bewegen, können bedingt durch das Fixierband und das darauf folgende Spannen der Flagge auftreten und sind als Reklamationsgrund nicht zulässig.
  7. Mehr- oder Mindermengenlieferungen +/- 10% sind möglich. Dies ist produktionstechnisch bedingt und kann daher als Reklamationsgrund nicht geltend gemacht werden. Nachberechnungen sind demzufolge nicht auszuschließen.
  8. Durch uns angefertigte Druckdaten bleiben unser uneingeschränktes Eigentum, auch wenn diese dem Besteller in Rechnung gestellt wurden. Bei Wiederholungs- und Folgeaufträgen werden diese dem Kunden ohne weitere Berechnung wieder zu Verfügung gestellt, es sei denn, es wird im Auftrag anderweitig geregelt.
  9. Eventuelle Verletzungen von Urheber- und Schutzrechten (durch stellen fertiger Daten und Layouts) geht zu Lasten des Bestellers.
  10. Reklamationen sind sofort nach Erhalt der Ware, spätestens nach 8 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Nach dieser Frist gilt die Ware als angenommen. Die Mängelhaltung beschränkt sich auf Nachbesserungen oder auf kostenlose Ersatzlieferungen innerhalb einer angemessenen Frist. Reklamationen nach Weiterverarbeitung oder Gebrauch sind in jedem Fall unzulässig. Unfrei zurückgesendete Waren werden nicht angenommen. Reklamationen richten Sie immer schriftlich an unsere Hausanschrift. Im Falle von Mitwirkung durch Dritte, müssen diese ebenfalls umgehend weitergeleitet werden.
  11. Bei Lieferung von Fahnenmasten übernehmen wir keinerlei Haftung auf Statik, Befestigung bzw. Untergrund. Die technischen Voraussetzungen für die Montage der bestellten Masten werden vom Kunden erbracht, es sei denn die Montage wird durch einen unserer Subunternehmer vorgenommen. Erforderliche Baugrundgutachten müssen im Bedarfsfall vom Kunden eingeholt und zur Verfügungen gestellt werden.
  12. Wird das Erfurter Flaggenhaus mit der Anfertigung der Planungsunterlagen, Bauvoranfragen sowie Bauanträgen an die jeweiligen Bauordnungsämter beauftragt, so ist eine Vollmacht durch den Auftraggeber bei Auftragserteilung zu übergeben.
    Leistungen des Erfurter Flaggenhauses werden berechnet für: technische Planungsunterlagen, Kataster- und Liegenschaftsauszüge, welche durch das
    Erfurter Flaggenhaus eingeholt werden müssen.
    Kosten der Genehmigungsplanung durch die entsprechenden Ämter werden direkt an den Besteller gebracht.
  13. Das Erfurter Flaggenhaus ist zur Teillieferung berechtigt, die jeweils für sich zur Zahlungsverpflichtung führt.
  14. Erstaufträge werden generell gegen Vorkasse angenommen, es sei denn der Auftrag wurde anderweitig geregelt.
  15. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Forderungen unser Eigentum.
  16. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.
  17. Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar
  18. ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.
  19. Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.
  20. Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.
  21. Forderung aus Lieferung und Leistungen sind anzuweisen auf das Konto bei:
    1. Erfurter Bank eG. / IBAN: DE35 8206 4228 0003 2518 96 / BIC: ERFBDE8E
    2. Alternativ sind wir berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen an eine Factoring- Gesellschaft abzutreten.
      Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung dann ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 – 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.
      Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.
      Gerichtsstand hierfür ist der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.